C4-Heizungen: Informieren Sie Ihre Eigentümer
C4-Heizgeräte sind ein Auslaufmodell. Denn sie erfüllen nicht die Anforderungen zur Energieeffizienz nach der EU-Verordnung 813/2013. Die Folge: Havariert ein Gerät, muss an einem Strang oftmals die komplette Abgasanlage umgerüstet werden. Für Immobilienverwaltungen und Wohnungseigentümer hat die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung in Zusammenarbeit mit dem DDIV und weiteren Verbänden nun einen ausführlichen Infoflyer veröffentlicht.